Sebald von Ravensbrück: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
1409 wurde die Medizinalverordnung des [[w:Georg von Hohenlohe|Bischofs von Passau]], die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung gekommen. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizentiaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der dabei inkorporiert wurde, war Magister Berthold, herzöglicher Leibarzt. Magister Sebald war 1416 Lizentitat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er aufgrund des bischöfliche Privilegs sich entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse. Offensichtlich kam Magister Sebald dieser Aufforderung nicht nach und beschwerte sich deshalb bei [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht V. von Österreich]], der zu dieser Zeit Landesfürst des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogstums Österreich]] war. Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen diesem und der Medizinischen Fakultät.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 71f.</ref>
1409 wurde die Medizinalverordnung des [[w:Georg von Hohenlohe|Bischofs von Passau]], die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung gekommen. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizentiaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der dabei inkorporiert wurde, war Magister Berthold, herzöglicher Leibarzt. Magister Sebald war 1416 Lizenziat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er aufgrund des bischöfliche Privilegs sich entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse. Offensichtlich kam Magister Sebald dieser Aufforderung nicht nach und beschwerte sich deshalb bei [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht V. von Österreich]], der zu dieser Zeit Landesfürst des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogstums Österreich]] war. Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen diesem und der Medizinischen Fakultät.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 71f.</ref> In der Sitzung vom 8. Jänner 1419 wurden Vertreter des Bischofs von Passau angehört, die sich für die Zulassung von Magister Sebald als Lizenziat und somit für dessen Ausübung zur heilkundlichen Tätigkeit einsetzten. Das Kollegium der Fakultät Wien lehnte dies ab, sondern forderte, dass dieser zunächst notwendigen Dokumente vorzulegen hatte. Es scheint, dass in der Sitzung vom 18. November 1420 dem Kollegium der Fakultät eine Bestätigung des Doktorates von Magister Sebald vorgelegt wurde, worauf das Kollegium seine Zulassung ohne Inkorporation akzeptierte, aber nun ein Verbot für die Zusammenarbeit von inkorporierten Doktoren mit Doktoren, die nicht-inkorporiert waren, beschloss. Als das Kollegium im April 1421 eine Intervention des Landesfürsten gegen nichtapprobierte Heilkundige forderte, verlangte dieser eine schriftliche Erklärung über die Nichtzulassung einer bestimmten Person, bei der es sich um Magister Sebald gehandelt haben dürfte. Im Februar 1422 kam es dann zu einer Lösung. Offensichtlich war Magister Sebald inzwischen Doktor einer anderen Universität und als solcher beantragte er nun die Zulassung zur Repetition und bat um Aufnahme in das Kollegium der Medizinischen Fakultät. Nachdem er am 9. März 1422 seine Bestätigungen vorgelegt hatte, ließ ihn das Kollegium zur Repetition zu.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 72f.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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