Ulrich II. (Cilli): Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
=== Die Erhebung in den Reichsfürstenstand ===
=== Die Erhebung in den Reichsfürstenstand ===
Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Hermann, Friedrich und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung von Graf Ulrich und seinem Vater allerdings erst im November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Graf Hermann war inzwischen gestorben. Vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Ulrich zusammen mit seinem Vater von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben.<ref name ="Czeike576"/> In der Folge kam es zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden mit dem späteren Kaiser Friedrich III. (damals noch Herzog Friedrich V. von Österreich), da dieser nicht bereit war, die Erhebung wenigstens stillschweigend zu dulden. Nachdem sich die Grafen Friedrich und Ulrich 1442 mit  [[Albrecht VI. (Österreich)|(Erz-)Herzog Albrecht VI. von Österreich)]] verbündet hatten, kam es 1443 zwischen ihnen und dem späteren Kaiser zu einer Einigung.<ref name ="langenm">vgl. Konstantin Moritz A. Langmaier: ''Erzherzog Albrecht VI.'', 2015, S. 34ff. und 68f., zur Vorgeschichte, S. 29f. und 31f.</ref> Die Erhebung in den Reichsfürstenstand wurde von Friedrich III. de facto nachträglich anerkannt, in dem er die Grafen von Cilli selbst in diesen erhob und mit Ulrich und dessen Vater einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 539</ref> Friedrich III. nahm Ulrich von Cilli außerdem in seinen äußeren Rat auf, um nach außen hin ein Zeichen für eine angeblich völlige Aussöhnung zu setzen.<ref name ="Theuer536">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref>
Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Hermann, Friedrich und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung von Graf Ulrich und seinem Vater allerdings erst im November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Graf Hermann war inzwischen gestorben. Vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Ulrich zusammen mit seinem Vater von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben.<ref name ="Czeike576"/> In der Folge kam es zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden mit dem späteren Kaiser Friedrich III. (damals noch Herzog Friedrich V. von Österreich), da dieser nicht bereit war, die (rechtswidrige<ref group="A">Die Erhebung war rechtlich durchaus eine fragwürdige Angelegenheit, da Friedrich V., dessen Herzogtümer davon betroffen war, nach den Gesetzen zu der Erhebung ausdrücklich seine Zustimmung hätte geben müssen. Zudem befand er sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe auf einer Pilgerfahrt. Bis zu seiner Rückkehr wäre der Kaiser rechtlich verpflichtet gewesen, dafür Sorge zu tragen, dass der Länderbestand des Herzogs keine Veränderungen erfuhr. Sigismund und die Grafen von Cilli versuchten diese Rechtsbrüche "de jure" damit zu bemänteln, indem sie behaupteten, dass die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen von Cilli ohnehin bereits im 14. Jahrhundert erfolgt wäre.</ref>) Erhebung zu dulden. Nachdem sich die Grafen Friedrich und Ulrich 1442 mit  [[Albrecht VI. (Österreich)|(Erz-)Herzog Albrecht VI. von Österreich)]] verbündet hatten, kam es 1443 zwischen ihnen und dem späteren Kaiser zu einer Einigung.<ref name ="langenm">vgl. Konstantin Moritz A. Langmaier: ''Erzherzog Albrecht VI.'', 2015, S. 34ff. und 68f., zur Vorgeschichte, S. 29f. und 31f.</ref> Die Erhebung in den Reichsfürstenstand wurde von Friedrich III. de facto nachträglich anerkannt, in dem er die Grafen von Cilli selbst in diesen erhob und mit Ulrich und dessen Vater einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 539</ref> Friedrich III. nahm Ulrich von Cilli außerdem in seinen äußeren Rat auf, um nach außen hin ein Zeichen für eine angeblich völlige Aussöhnung zu setzen.<ref name ="Theuer536">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref>


=== Der Kampf um das Erbe nach König Albrecht II. ===
=== Der Kampf um das Erbe nach König Albrecht II. ===
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