Euphemia von Schlesien: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vermögen ==
== Vermögen ==
Herzogin Euphemia scheint über ein beachtliches wirtschaftliches Talent verfügt zu haben, das sie bei ihren Stiftungen gezielt einsetzte. Zudem standen ihr bedeutende Finanzmittel zur Verfügung. Herzog Otto hatte ihr Wittum seine Ehefrau, das ungefähr 9.000 Mark Silber betrug, auf Besitzungen im Herzogtum Kärnten angewiesen. Nach seinem Tod kam es durch seinen Bruder und Nachfolger [[w:Heinrich (Kärnten)|Heinrich]] zu einer Neuregelung ihrer Versorgung, indem  er ihr Heiratsgut auf einige Gerichte der Grafschaft Tirol verschrieb: [[Sterzing]], [[Sarnthein]], [[Stein am Ritten]] und [[Kastelruh]]. Neben ihren regelmäßigen Einnahmen aus diesen übertrug er ihr auch auf Lebenszeit Verwaltungskompetenzen, die ihr im Wesentlichen erlaubten, über ihre Einnahmen frei verfügen zu können, über die Besetzung der Ämter zu verfügen und auf den Burgen selbst (einheimische) Pfleger einzusetzen. Zwar war sie bei der Verwendung ihrer Mittel, zum Beispiel für Stiftungen, stets auf Heinrichs ausdrückliche Zustimmung angewiesen, doch zeigen die Urkunde, dass er sie gewöhnlich unterstützte.<ref>vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Mächtige Fürstinnen - fromme Stifterinnen?'', 2015, S. 398f.</ref>
Herzogin Euphemia scheint über ein beachtliches wirtschaftliches Talent verfügt zu haben, das sie bei ihren Stiftungen gezielt einsetzte. Zudem standen ihr bedeutende Finanzmittel zur Verfügung. Herzog Otto hatte ihr Wittum von ungefähr 9.000 Mark Silber auf Besitzungen im Herzogtum Kärnten angewiesen. Nach seinem Tod kam es durch seinen Bruder und Nachfolger [[w:Heinrich (Kärnten)|Heinrich]] zu einer Neuregelung ihrer Versorgung, und ihr Heiratsgut wurde nun auf einige Gerichte der Grafschaft Tirol verschrieben: [[w:Sterzing|Sterzing]], [[w:Sarnthein|Sarnthein]], [[w:Stein am Ritten|Stein am Ritten]] und [[w:Völs|Kastelruh]]. Neben ihren regelmäßigen Einnahmen aus diesen Gerichten übertrug er ihr auf Lebenszeit Verwaltungskompetenzen, die ihr im Wesentlichen erlaubten, über ihre Einnahmen frei verfügen zu können, über die Besetzung der Ämter selbst zu entscheiden und auf den Burgen ihre eigenen (einheimischen) Pfleger einzusetzen. Zwar war sie bei der Verwendung ihrer Mittel, zum Beispiel bei Stiftungen, stets auf Heinrichs ausdrückliche Zustimmung angewiesen, doch nach den ausgestellten Urkunden wurde sie gewöhnlich von ihm dabei unterstützt.<ref>vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Mächtige Fürstinnen - fromme Stifterinnen?'', 2015, S. 398f.</ref>


== Forschungslage ==
== Forschungslage ==
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