Vertrag von Neuberg an der Mürz: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 25. September 1379 wurde zwischen den Herzögen im [[Stift Neuberg|Zisterzienserstift Neuberg]] bei [[Neuberg an der Mürz|Neuberg an der Mürz]]<ref group="A">Das Stift war ein Kloster der Familie, das Albrechts und Leopolds Onkel [[Otto der Fröhliche|Otto von Österreich]] in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegründet hatte.</ref> ein Hausvertrag geschlossen, in dem die Territorien und die Herrschaftskompentenzen endgültig aufgeteilt wurden.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 179f.</ref>  
Am 25. September 1379 wurde zwischen den Herzögen im [[Stift Neuberg|Zisterzienserstift Neuberg]] bei [[Neuberg an der Mürz|Neuberg an der Mürz]]<ref group="A">Das Stift war ein Kloster der Familie, das Albrechts und Leopolds Onkel [[Otto der Fröhliche|Otto von Österreich]] in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gegründet hatte.</ref> ein Hausvertrag geschlossen, in dem die Territorien und die Herrschaftskompentenzen endgültig aufgeteilt wurden.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 179f.</ref>  


Wesentliche Bestimmungen des Vertrags waren:
*Beide Herzöge führen weiterhin die Titel, Wappen und Banner aller Territorien.
*Beide Herzöge führen weiterhin die Titel, Wappen und Banner aller Territorien.
*Wenn einer der beiden keine Nachkommen hat bzw. sein Familienzweig in "männlicher Linie" ausstirbt, erbt automatisch der andere Familienzweig. Töchter sind nur dann erbberechtigt, wenn beide Familienzweige in "männlicher Linie" endgültig ausgestorben sind.
*Wenn einer der beiden keine Nachkommen hat bzw. sein Familienzweig in "männlicher Linie" ausstirbt, erbt automatisch der andere Familienzweig. Töchter sind nur dann erbberechtigt, wenn beide Familienzweige in "männlicher Linie" endgültig ausgestorben sind.
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