Friedrich (Cilli): Unterschied zwischen den Versionen

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Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst am 30. November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben<ref name ="Czeike576"/>. Dies geschah unter Beibehaltung ihres gräflichen Titels, indem die von ihnen beherrschten Grafschaften Cilli und [[w:Grafschaft Ortenburg|Ortenburg]] zu fürstlichen [[w:Fahnlehen|Fahnenlehen]] und zu einem Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurden. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 218f.</ref>. Da der spätere Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] (damals noch Herzog Friedrich (V.) von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli, darunter den "[[Gurker Bistumsstreit|Gurker Bistumsstreit (Gurker Fehde)]]" (1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. und S. 539</ref>
Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst am 30. November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben<ref name ="Czeike576"/>. Dies geschah unter Beibehaltung ihres gräflichen Titels, indem die von ihnen beherrschten Grafschaften Cilli und [[w:Grafschaft Ortenburg|Ortenburg]] zu fürstlichen [[w:Fahnlehen|Fahnenlehen]] und zu einem Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurden. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 218f.</ref>. Da der spätere Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] (damals noch Herzog Friedrich (V.) von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli, darunter den "[[Gurker Bistumsstreit|Gurker Bistumsstreit (Gurker Fehde)]]" (1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. und S. 539</ref>


Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>
Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>


Am 14. März 1437 schlossen er und Ulrich mit dem Grafen Heinrich (IV.) von Görz(-Tirol) einen gegenseitigen Erbvertrag.<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 219</ref>.
Am 14. März 1437 schlossen er und Ulrich mit dem Grafen Heinrich (IV.) von Görz(-Tirol) einen gegenseitigen Erbvertrag.<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 219</ref>.
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