Johann Wimmer: Unterschied zwischen den Versionen

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1842 lebten im Ort 454 Einwohner, alle [[w:römisch-katholisch|römisch-katholisch]].<ref> Universalis Schemat. Eccl. Budae 1843</ref>1844 starb seine Ehefrau Catharina mit 58 Jahren, er war [[w:Witwer|Witwer]] mit fünf mütterlich [[w:Waise|verwaisten]] Kindern geworden.
1842 lebten im Ort 454 Einwohner, alle [[w:römisch-katholisch|römisch-katholisch]].<ref> Universalis Schemat. Eccl. Budae 1843</ref>1844 starb seine Ehefrau Catharina mit 58 Jahren, er war [[w:Witwer|Witwer]] mit fünf mütterlich [[w:Waise|verwaisten]] Kindern geworden.


=== Lehrerbezahlung 1838 ===
==== Lehrerbezahlung 1838 ====
Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im [[w:Numerus Currens|Currens-Buch]] vom 3. Juli 1838</ref> dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, auf das [[w:Mindestlohn|Geringste]] mit 100&nbsp;Gulden bezahlt werden sollen. Darüber wurden auch die Herrschaften verständigt, ''indem die [[w:Erziehung|Erziehung]] und Grund-Ausbildung jedem Gemeindemitglied am Herzen liegen solle.''
Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im [[w:Numerus Currens|Currens-Buch]] vom 3. Juli 1838</ref> dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, auf das [[w:Mindestlohn|Geringste]] mit 100&nbsp;Gulden bezahlt werden sollen. Darüber wurden auch die Herrschaften verständigt, ''indem die [[w:Erziehung|Erziehung]] und Grund-Ausbildung jedem Gemeindemitglied am Herzen liegen solle.''


=== Schulbesuch 1841 ===
== Pflichtschuldiger Sohn ==
Johann Wimmer sen. hoffte, dass sein Sohn ihn bald unterstützen könne. Er erkrankte schwer, und so übernahm der junge Mann 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters. Den Lehrern war damals noch keine [[w:Pension (Altersversorgung)|Alterspension]] gesetzlich zugesichert.
 
Der Vater hätte sich wegen seiner [[w:Arbeitsunfähigkeit|Arbeitsunfähigkeit]] seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz.
 
== Heirat ==
Am 2. März 1851 heiratete Johann Wimmer die 20-jährige Rosalia Madle, Tochter des Steinmetzen Joseph Madle und der Rosina Fröhlich.
 
1857 lebten im Ort 470 katholische und ein [[w:Jude|jüdischer]] Bewohner.<ref> Schemat. Ven. Cl. Dioec. Jaurinensis 1857</ref>
 
 
==== Schulbesuch 1841 ====
Das Wohl der Untertanen kann durch eine zweckmäßige Erziehung der [[w:Bildsamkeit|bildungsfähigen Jugend]] erzielt werden.<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 10. September 1841</ref> Das in die Schuleschicken der Kinder wird von den Eltern sehr nachlässig betrieben und die Jugend oft aus den geringsten und unzureichendsten Gründen vom Unterricht abgehalten. Von nun an müssen alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts vom 7. bis 12. Jahre [[w:Schulpflicht|die Schule besuchen]].
Das Wohl der Untertanen kann durch eine zweckmäßige Erziehung der [[w:Bildsamkeit|bildungsfähigen Jugend]] erzielt werden.<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 10. September 1841</ref> Das in die Schuleschicken der Kinder wird von den Eltern sehr nachlässig betrieben und die Jugend oft aus den geringsten und unzureichendsten Gründen vom Unterricht abgehalten. Von nun an müssen alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts vom 7. bis 12. Jahre [[w:Schulpflicht|die Schule besuchen]].


Die Eltern sollen für das - ohne hinlänglichen Grund - Fernbleiben ihres Kindes mit Erlegung von 1 kr Wiener Währung bestraft werden. Sie Lehrer sind verpflichtet, die versäumten Unterrichtsstunden der Kinder anzumerken und dem Herrn Pfarrer als betreffenden Schuldirektor die Anzeige zu machen... Neuerlich wird in Erinnerung gebracht, dass die angestellten Lehrer-Gehilfen mit jährlich 100&nbsp;fl. besoldet werden.  Die Quittungen über den empfangenen Lehrer-Gehalt sind den Gemeinderechnungen beizulegen, damit das löbliche Comitat sich von der Vollziehung der Befehle überzeugen kann.
Die Eltern sollen für das - ohne hinlänglichen Grund - Fernbleiben ihres Kindes mit Erlegung von 1 kr Wiener Währung bestraft werden. Die Lehrer sind verpflichtet, die versäumten Unterrichtsstunden der Kinder anzumerken und dem Herrn Pfarrer als betreffenden Schuldirektor die Anzeige zu machen... Neuerlich wird in Erinnerung gebracht, dass die angestellten Lehrer-Gehilfen mit jährlich 100&nbsp;fl. besoldet werden.  Die Quittungen über den empfangenen Lehrer-Gehalt sind den Gemeinderechnungen beizulegen, damit das löbliche Comitat sich von der Vollziehung der Befehle überzeugen kann.


Es gibt so talentierte Schulkinder, die schon vor den zurückgelegten 12 Jahren alles vollkommen erlernet haben, solche hat der Herr Pfarrer zu bestimmen und ''derley Kinder nach Gutdünken von dem Schulunterricht zu dispensieren''. Jedoch mit der Bedingung, in der Religionsstunde, sowie bei den sonn- und feiertäglichen [[w:Katechet|Christen-Lehren]] zu erscheinen.
Es gibt so talentierte Schulkinder, die schon vor den zurückgelegten 12 Jahren alles vollkommen erlernet haben, solche hat der Herr Pfarrer zu bestimmen und ''derley Kinder nach Gutdünken von dem Schulunterricht zu dispensieren''. Jedoch mit der Bedingung, in der Religionsstunde, sowie bei den sonn- und feiertäglichen [[w:Katechet|Christen-Lehren]] zu erscheinen.
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