3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Schulen, Universitäten etc. ===
=== Schulen, Universitäten etc. ===
* Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sowie Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben in Betrieb, für Kinder ab zehn Jahren gilt aber eine Maskenpflicht. Die Weihnachtsferien werden auf den 11. Jänner 2020 verlängert.
* Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sowie Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben in Betrieb, für Kinder ab zehn Jahren gilt aber eine Maskenpflicht. Die Weihnachtsferien werden nicht wie ursprünglich vom Unterreichtsminister mitgeteilt auf den 11. Jänner 2020 verlängert. Statt dessen wird es gemäß der Pressekonferenz vom 18. Dezember 2020 (18:00 Uhr) nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner 2021 Fernunterricht geben.<ref>[https://orf.at/stories/3194329/ Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref>
* Oberstufen, Fachhochschulen und Universitäten müssen weiterhin auf Distance-Learning umgestellt bleiben (mit Ausnahmen),  
* Oberstufen, Fachhochschulen und Universitäten müssen weiterhin auf Distance-Learning umgestellt bleiben (mit Ausnahmen),  
* Schulveranstaltungen sind weiterhin untersagt,
* Schulveranstaltungen sind weiterhin untersagt,
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