Margarete Maultasch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz und Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref>
Margaretes Vater dürfte aus seiner ersten Ehe einen Sohn mit Namen [[Anna Přemyslovna|Leopold]] gehaben haben, der aber noch als Kind starb. Aus seiner zweiten Ehe hatte er außer Margarete noch eine weitere Tochter: [[Adelheid von Görz und Tirol|Adelheid]]. Relativ früh versuchte er, für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen sterben sollte, die Erbfolge einer seiner Töchter für das Herzogtum Kärnten und der Grafschaft Tirol zu sichern, während die andere Tochter für diesen Fall finanziell abgefunden werden sollte. 1330 schloss er deshalb mit [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) ("''Ludwig dem Bayern''")]] einen Vertrag, in dem ihm dieser für seine Töchter die weibliche Erbfolge garantierte. Eine Vereinbarung dieses Vertrages sicherte jedoch dem Kaiser ein Mitspracherecht bei der Eheschließung der Erbtochter, das später nicht eingehalten wurde. Dass die Verlobung und Eheschließung von Margarete und Johann Heinrich ohne seine ausdrückliche Zustimmung erfolgt war, nutzte Kaiser Ludwig später, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen, als der Erbfall tatsächlich eintrat. Nachdem Margaretes ältere Schwester Adelheid nach 1330 aufgrund einer Krankheit für eine Nachfolge nicht mehr in Betracht kam, wurde Margarete die alleinige Erbin. Nach dem Tod ihres Vaters behaupteten sie und Johann Heinrich die Herrschaft über die Grafschaft Tirol, während das Herzogtum Kärnten an die [[Habsburger|Herzöge von Österreich (Habsburger)]] kam. Dies wurde von Margarete, die auch weiterhin den Titel einer Herzogin von Kärnten führte, lebenslang nicht anerkannt.<ref>vgl. NDB, S. 163f.</ref> Wenig später kam es zu Margaretes zweiter Eheschließung, womit die Wittelsbacher in Tirol vorübergehend Fuß fassen konnten.<ref name ="margue43">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 43</ref>


Im Zusammenhang mit der ersten Eheschließung von Margarete (16. September 1330) kam es mit den Kärntner und Tiroler Landständen zu einer Vereinbarung, welche für den Fall, dass Margaretes Vater sterben sollte, ihrem Schwiegervater Johann von Böhmen die Vormundschaft für sie und seinen Sohn und somit auch die Regentschaft für das Herzogtum und die Grafschaft zusicherte.<ref name ="margue40">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 40</ref> Als im März 1339 zwischen den Böhmen (Luxemburger) und Kaiser Ludwig "''dem Baiern''" ein Ausgleich geschlossen wurde, an welche Tiroler Adlige wie Volkmar von Burgstall oder Heinrich von Annenburg als Schiedsleute beteiligt waren, wurde in diesem festgelegt, dass die Grafschaft Tirol an Margaretes Schwiegervater und ihren Schwager fallen sollte, falls ihre Ehe mit Johann Heinrich kinderlos bliebe.<ref>vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41 und S. 42</ref> In der Folge dürfte sich jedoch das Verhältnis zwischen Margaretes Schwiegerfamilie und dem Tiroler Adel verschlechtert haben. Nach einem gescheiterten Aufstand 1340 wurde Johann Heinrich im November 1341 aus der Grafschaft verjagt und die Herrschaft seiner Familie dort "de facto" beendet.<ref name ="margue42">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 42</ref>
Im Zusammenhang mit der ersten Eheschließung von Margarete (16. September 1330) kam es mit den Kärntner und Tiroler Landständen zu einer Vereinbarung, welche für den Fall, dass Margaretes Vater sterben sollte, ihrem Schwiegervater Johann von Böhmen die Vormundschaft für sie und seinen Sohn und somit auch die Regentschaft für das Herzogtum und die Grafschaft zusicherte.<ref name ="margue40">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 40</ref> Als im März 1339 zwischen den Böhmen (Luxemburger) und Kaiser Ludwig "''dem Baiern''" ein Ausgleich geschlossen wurde, an welche Tiroler Adlige wie Volkmar von Burgstall oder Heinrich von Annenburg als Schiedsleute beteiligt waren, wurde in diesem festgelegt, dass die Grafschaft Tirol an Margaretes Schwiegervater und ihren Schwager fallen sollte, falls ihre Ehe mit Johann Heinrich kinderlos bliebe.<ref>vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 41 und S. 42</ref> In der Folge dürfte sich jedoch das Verhältnis zwischen Margaretes Schwiegerfamilie und dem Tiroler Adel verschlechtert haben. Nach einem gescheiterten Aufstand 1340 wurde Johann Heinrich im November 1341 aus der Grafschaft verjagt und die Herrschaft seiner Familie dort "de facto" beendet.<ref name ="margue42">vgl. Michel Margue: ''Die Erbtochter, der fremde Fürst und die Stände''. „Internationale“ Heiraten als Mittel der Machtpolitik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht und Land. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 42</ref>
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