Friedrich (Cilli): Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
1418 gelangten die Grafen von Cilli in den Besitz der im [[Herzogtum Kärnten]] gelegenen [[Friedrich von Ortenburg|Reichsgrafschaft Ortenburg]] und einer Reihe von weiteren Burgen, darunter die [[w:Burgruine Steuerberg|Burg Steuerberg]], die zuvor im [[w:Lehen|Lehensbesitz]] der [[Reginher von Touernich|Familie von Touernich]] (Steuerberg) gewesen und dann an die Grafen von Ortenburg gelangt war.<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma''. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13</ref>
1418 gelangten die Grafen von Cilli in den Besitz der im [[Herzogtum Kärnten]] gelegenen [[Friedrich von Ortenburg|Reichsgrafschaft Ortenburg]] und einer Reihe von weiteren Burgen, darunter die [[w:Burgruine Steuerberg|Burg Steuerberg]], die zuvor im [[w:Lehen|Lehensbesitz]] der [[Reginher von Touernich|Familie von Touernich]] (Steuerberg) gewesen und dann an die Grafen von Ortenburg gelangt war.<ref>vgl. Werner Sabitzer: ''Land der Hemma''. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13</ref> 1424 musste sich Graf Friedrich von Cilli wegen der Ermordung seiner Ehefrau Elisabeth vor dem königlichen Gericht seines Schwagers verantworten. Nach seiner Verurteilung wurde er an seinen Vater ausgeliefert und von diesem längere Zeit in harter Haft gehalten. Erst nach dem Tod seines Bruders, des Grafen Hermann (''des Jüngeren''), der keine Nachkommen hatte, wurde er begnadigt.<ref name ="Theuer536"/> 1427 sollte er auf Wunsch von König Sigismund die Statthalterschaft des Burzenlandes<ref group="A">Das Burzenland gehörte heute zu [[w:Rumänien|Rumänien]]. Damals war es Teil von [[w:Siebenbürgen|Siebenbürgen]], das damals Teil des [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreichs]] war.</ref> übernehmen, was aber nicht verwirklicht wurde.<ref>vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. Angeblich wollte Sigismund seinem Schwager mit dieser Ernennung aus der Nähe der Familie seiner ersten Ehefrau entfernen, was Graf Friedrich verhinderte, in dem er mit Absicht den Belehnungstermin versäumte.</ref> Im selben Jahr machte er als Sühne eine Wallfahrt nach Rom. Als er auf dem Rückweg vom Markgrafen von Ferrara gefangen genommen wurde, kam er erst wieder frei, nachdem sein Schwager Heinrich von Görz für ihn eine enorme Summe Lösegeld gezahlt hatte.<ref name ="Theuer536"/> In den Folgejahren führte Graf Friedrich seinen eigenen Hof in [[w:Radovljica|Radmannsdorf]] im [[w:Herzogtum Krain|Herzogtum Krain]].<ref name ="Theuer536"/>


Graf Friedrich von Cilli musste sich 1424 wegen der Ermordung seiner Ehefrau Elisabeth vor dem königlichen Gericht seines Schwagers verantworten. Nach seiner Verurteilung wurde er an seinen Vater ausgeliefert und von diesem längere Zeit in harter Haft gehalten. Erst nach dem Tod seines Bruders, des Grafen Hermann (''des Jüngeren''), der keine Nachkommen hatte, wurde er begnadigt.<ref name ="Theuer536"/>
Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst am 30. November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben<ref name ="Czeike576"/>. Dies geschah unter Beibehaltung ihres gräflichen Titels, indem die von ihnen beherrschten Grafschaften Cilli und [[w:Grafschaft Ortenburg|Ortenburg]] zu fürstlichen [[w:Fahnlehen|Fahnenlehen]] und zu einem Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurden. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 218f.</ref>. Da der spätere Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] (damals noch Herzog Friedrich (V.) von Österreich) nicht bereit war, die vom König unter Missachtung seiner Rechte geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, führte er zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden mit den Grafen von Cilli, darunter den "[[Gurker Bistumsstreit|Gurker Bistumsstreit (Gurker Fehde)]]" (1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. und S. 539</ref>


1427 sollte er auf Wunsch von König Sigismund die Statthalterschaft des Burzenlandes<ref group="A">Das Burzenland gehörte heute zu [[w:Rumänien|Rumänien]]. Damals war es Teil von [[w:Siebenbürgen|Siebenbürgen]], das damals Teil des [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreichs]] war.</ref> übernehmen, was aber nicht verwirklicht wurde.<ref>vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. Angeblich wollte Sigismund seinem Schwager mit dieser Ernennung aus der Nähe der Familie seiner ersten Ehefrau entfernen, was Graf Friedrich verhinderte, in dem er mit Absicht den Belehnungstermin versäumte.</ref> Im selben Jahr machte er als Sühne eine Wallfahrt nach Rom. Als er auf dem Rückweg vom Markgrafen von Ferrara gefangen genommen wurde, kam er erst wieder frei, nachdem sein Schwager Heinrich von Görz für ihn eine enorme Summe Lösegeld gezahlt hatte.<ref name ="Theuer536"/> In den Folgejahren führte Graf Friedrich seinen eigenen Hof in [[w:Radovljica|Radmannsdorf]] im [[w:Herzogtum Krain|Herzogtum Krain]].<ref name ="Theuer536"/>
Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/> Am 14. März 1437 schlossen er und Ulrich mit dem Grafen Heinrich (IV.) von Görz(-Tirol) einen gegenseitigen Erbvertrag.<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 219</ref>. Um 1452 ließ er im Herzogtum Steier gelegene Schlösser der Grafen von Schaunberg erobern.<ref>vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / eimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 50</ref>
 
Um 1435/36<ref group="A">Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst am 30. November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536</ref> wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben<ref name ="Czeike576"/>. Dies geschah unter Beibehaltung ihres gräflichen Titels, indem die von ihnen beherrschten Grafschaften Cilli und [[w:Grafschaft Ortenburg|Ortenburg]] zu fürstlichen [[w:Fahnlehen|Fahnenlehen]] und zu einem Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurden. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 218f.</ref>. Da der spätere Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] (damals noch Herzog Friedrich (V.) von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli, darunter den "[[Gurker Bistumsstreit|Gurker Bistumsstreit (Gurker Fehde)]]" (1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.<ref name ="theuer539">vgl. Franz Theuer: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 536f. und S. 539</ref>
 
Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]], [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>
 
Am 14. März 1437 schlossen er und Ulrich mit dem Grafen Heinrich (IV.) von Görz(-Tirol) einen gegenseitigen Erbvertrag.<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 219</ref>. Um 1452 ließ er im Herzogtum Steier gelegene Schlösser der Grafen von Schaunberg erobern.<ref>vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / eimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 50</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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