Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband: Unterschied zwischen den Versionen

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;Feuerwehrunterabschnitt:Diese ist die kleinste Unterteilung und stellt einen Teil des Feuerwehrabschnittes dar. Er wird nur mehr numerisch 1, 2, 3, .. benannt. Ihm steht nur der ''Unterabschnittskommandant'' vor.
;Feuerwehrunterabschnitt:Diese ist die kleinste Unterteilung und stellt einen Teil des Feuerwehrabschnittes dar. Er wird nur mehr numerisch 1, 2, 3, .. benannt. Ihm steht nur der ''Unterabschnittskommandant'' vor.


== Standort ==
[[Datei:LFV-Tulln 7462.JPG||thumb|Trakt des Landesfeuerwehrverbandes und der Abteilung der NÖ Landesregierung]]
Der Standort des Verbandes befindet sich [[Tulln an der Donau]] unweit der [[Niederösterreichische Landesfeuerwehrschule|Landesfeuerwehrschule]]. Am selben Standort befindet sich auch die zuständige Abteilung der NÖ Landesregierung.
Der Verband übersiedelte mit Fertigstellung der Schule im Jahr 2007 auch an die Peripherie von Tulln. Die ursprünglichen Büros befanden sich in der Wiener Bankgasse, nahe der Landesregierung in der Herrengasse. Als [[St. Pölten]] Landeshauptstadt wurde, zog die Landesregierung aus Wien auszog. So übersiedelte im Jahr 1993 der Landesfeuerwehrverband nach Tulln am Minoritenplatz in die ehemalige ''Pionierkaserne'', der sich auch unweit der Feuerwehrschule, die in der Nußallee beheimatet war, befand.
== Wahlen ==
== Wahlen ==
In Niederösterreich werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine sind jeweils das erste und sechste Jahr jeder Dekade. Für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Unterabschnittskommandant aufwärts bis Bezirkskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bezirkskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.
In Niederösterreich werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine sind jeweils das erste und sechste Jahr jeder Dekade. Für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Unterabschnittskommandant aufwärts bis Bezirkskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bezirkskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.

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