Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Juli 1485 suchte Heinrich Kramer [[w:Georg Golser|Bischof Georg (II.) von Brixen]] auf. Dieser förderte seine Unternehmung nicht nur dadurch, dass er die päpstliche "Hexenbulle" ordnungsgemäß in seiner Diözese publizieren ließ, sondern er gewährte Personen, die an den Hexenverfolgungen mitwirken wollten einen vierzigtägigen Ablass.<ref name="TschaiknerTH198">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 198</ref> Ende Juli reiste Heinrich Kramer nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und erste Befragungen und Untersuchungen durchführen ließ. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.<ref name="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Bei der Zeugenbefragung, die Heinrich Kramer im August und September 1485 vornahm, fällt auf, dass die Befragten sich bei ihren belastenden Aussagen in erster Linie auf den Schaden bezogen, der ihnen oder Bekannten durch die angebliche Zauberei zugefügt worden war. Beschuldigungen, die sich auf einen Teufelspakt, Hexenritte und Ähnliches bezogen, wurden nicht gemacht.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 26f.</ref> Auffällig ist außerdem, dass die meisten der Befragten nicht bereit waren, ihre Aussagen zu beeiden.<ref name="amman25">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 25</ref>  
Im Juli 1485 suchte Heinrich Kramer [[w:Georg Golser|Bischof Georg (II.) von Brixen]] auf. Dieser förderte seine Unternehmung nicht nur dadurch, dass er die päpstliche "Hexenbulle" ordnungsgemäß in seiner Diözese publizieren ließ, sondern er gewährte Personen, die an den Hexenverfolgungen mitwirken wollten einen vierzigtägigen Ablass.<ref name="TschaiknerTH198">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 198</ref> Ende Juli reiste Heinrich Kramer nach Innsbruck weiter, wo er Predigten hielt und erste Befragungen und Untersuchungen durchführen ließ. Bis Ende August 1485 waren bereits ca. 50 Personen der Hexerei verdächtigt.<ref name="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Bei der Zeugenbefragung, die Heinrich Kramer im August und September 1485 vornahm, fällt auf, dass die Befragten sich bei ihren belastenden Aussagen in erster Linie auf den Schaden bezogen, der ihnen oder Bekannten durch die angebliche Zauberei zugefügt worden war. Beschuldigungen, die sich auf einen Teufelspakt, Hexenritte und Ähnliches bezogen, wurden nicht gemacht.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 26f.</ref> Auffällig ist außerdem, dass die meisten der Befragten nicht bereit waren, ihre Aussagen zu beeiden.<ref name="amman25">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 25</ref>  


Obwohl Heinrich Kramer selbst bei seinen Verhören und Zeugenbefragungen Unkorrektheiten einräumte, wurde er noch in der zweiten Septemberhälfte des Jahres 1485 von Bischof Georg unterstützt. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass viele erhobene Verdachtsgründe auf bloßen Gerüchten beruhten.<ref name="TschaiknerTH198" /> Anfang Oktober ließ der Inquisitor mindestens sieben Frauen verhaften.<ref name="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> In den Wochen bis zur Hauptverhandlung wurde gegen diese ein sogenannter "processus informativus" vorgenommen, sozusagen die Vorstufe zum eigentlichen Gerichtsverfahren. Trotzdem Heinrich Kramer dabei abermals rechtlich fragwürdig vorging, gibt es aber zumindest keine Hinweise dafür, dass er bei der Befragung die Folter tatsächlich anwenden ließ. Diese wird nur in der der zusammenfassenden Anklageschrift von ihm vorgeschlagen.<ref name="TschaiknerTH199">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199</ref>
Obwohl Heinrich Kramer selbst bei seinen Verhören und Zeugenbefragungen Unkorrektheiten einräumte, wurde er noch in der zweiten Septemberhälfte des Jahres 1485 von Bischof Georg unterstützt. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass viele erhobene Verdachtsgründe auf bloßen Gerüchten beruhten.<ref name="TschaiknerTH198" /> Anfang Oktober ließ der Inquisitor mindestens sieben Frauen verhaften.<ref name="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> In den Wochen bis zur Hauptverhandlung wurde gegen diese ein sogenannter "processus informativus" vorgenommen, sozusagen die Vorstufe zum eigentlichen Gerichtsverfahren. Trotzdem Heinrich Kramer dabei abermals rechtlich fragwürdig vorging, gibt es aber zumindest keine Hinweise dafür, dass er bei der Befragung die Folter tatsächlich anwenden ließ. Diese wird nur in der zusammenfassenden Anklageschrift von ihm vorgeschlagen.<ref name="TschaiknerTH199">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199</ref>


Bischof Georg von Brixen machte während den Untersuchungen keineswegs von seinen Mitspracherechten, die im Schreiben von Erzherzog Siegmund ausdrücklich festgelegt waren, irgendeinen Gebrauch. In diesem Schreiben hatte ihn der Erzherzog auch ausdrücklich zur Beteiligung verpflichtet. Stattdessen entschuldigte der Bischof sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof in dem Prozess zugestanden worden war.<ref name="TschaiknerTH198" /> Allerdings entband der Erzherzog den Fürstbischof nicht von der ihm brieflich bestätigten Pflicht, mit dem Inquisitor zusammenarbeiten zu müssen, sondern forderte von diesem noch Anfang Oktober, als Kramer bereits mehrere Frauen hatte verhaften lassen, dieser Pflicht selbst nachzukommen oder sich durch einen Kommissar oder andere geeignete Personen vertreten zu lassen.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
Bischof Georg von Brixen machte während den Untersuchungen keineswegs von seinen Mitspracherechten, die im Schreiben von Erzherzog Siegmund ausdrücklich festgelegt waren, irgendeinen Gebrauch. In diesem Schreiben hatte ihn der Erzherzog auch ausdrücklich zur Beteiligung verpflichtet. Stattdessen entschuldigte der Bischof sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof in dem Prozess zugestanden worden war.<ref name="TschaiknerTH198" /> Allerdings entband der Erzherzog den Fürstbischof nicht von der ihm brieflich bestätigten Pflicht, mit dem Inquisitor zusammenarbeiten zu müssen, sondern forderte von diesem noch Anfang Oktober, als Kramer bereits mehrere Frauen hatte verhaften lassen, dieser Pflicht selbst nachzukommen oder sich durch einen Kommissar oder andere geeignete Personen vertreten zu lassen.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
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