Johann Ribi: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann Ribi, der die Priesterweihen besaß, wurde nach dem Scheitern seiner Kandidatur für das [[w:Bistum Freising|Bistum Freising]] am 16. Oktober 1359 von [[w:Innozenz VI.|Papst Innozenz VI.]]  mit dem Bistum Gurk providiert. Mitte Dezember 1363 wurde er zum Bischof von Brixen gewählt.<ref name="ndb" /> Nach dem diese Wahl am 14. Februar 1364 von [[w:Urban V.|Papst Urban V.]] bestätigt worden war, verblieb er in dieser Position bis zu seinem Tod.   
Johann Ribi, der die Priesterweihen besaß, wurde nach dem Scheitern seiner Kandidatur für das [[w:Bistum Freising|Bistum Freising]] am 16. Oktober 1359 von [[w:Innozenz VI.|Papst Innozenz VI.]]  mit dem Bistum Gurk providiert. Mitte Dezember 1363 wurde er zum Bischof von Brixen gewählt.<ref name="ndb" /> Nach dem diese Wahl am 14. Februar 1364 von [[w:Urban V.|Papst Urban V.]] bestätigt worden war, verblieb er in dieser Position bis zu seinem Tod.   


In der Geschichtsforschung wird ihm gewöhnlich entscheidender Einfluss auf die Gründung der [[Universität Wien|Wiener Universität]] und die Finanzpolitik von Erzherzog Rudolf (IV.) zugestanden, außerdem gilt er oft auch als der eigentliche Urheber des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] beziehungsweise wird gemutmaßt, dass er für dessen Herstellung zuständig war.<ref name="ndb"/> Zwar wird diese Annahme durch einige Beobachtungen auf das Privilegium maius und logische Überlegungen gestützt, doch gibt es bisher keine eindeutigen Sachbeweise oder Belege.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 330f.</ref>
In der Geschichtsforschung wird ihm gewöhnlich entscheidender Einfluss auf die Gründung der [[Universität Wien|Wiener Universität]] und die Finanzpolitik von Erzherzog Rudolf (IV.) zugestanden, außerdem gilt er oft auch als der eigentliche Urheber des [[w:Privilegium maius|Privilegium maius]] beziehungsweise wird gemutmaßt, dass er für dessen Herstellung zuständig war.<ref name="ndb"/> Zwar wird diese Annahme durch einige Beobachtungen auf das Privilegium maius und logische Überlegungen gestützt, doch gibt es bisher keine eindeutigen Sachbeweise oder maßgebliche Belege.<ref>vgl. [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]]: ''Hof und Herrschaft'', 2001, Bd. 2, S. 330f.</ref><ref>vgl. Alexander Sauter: ''Fürstliche Herrschaftsrepräsentation''. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= [[w:Bernd Schneidmüller|Bernd Schneidmüller]] - [[w:Stefan Weinfurter|Stefan Weinfurter]] (Hrsg.): ''Mittelalter-Forschungen''- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 160f.</ref>


==Johann Ribi als Kanzler==
==Johann Ribi als Kanzler==
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