Herzogtum Steier: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichtlicher Überblick ==
== Geschichtlicher Überblick ==
Die Markgrafschaft Steier bildete sich unter der Familie der [[Otakare]], die sich nach der in der heutigen Stadt [[Steyr]] gelegenen Styraburg benannten. Ihnen gelang aus verschiedenen Grafschaften, Marken und Herrschaftsgebieten ein relativ geschlossenes Territorium zu bilden, das sich über das heutige Bundesland Steiermark und Teile der heutigen Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich sowie des Staates [[Slowenien|Slowenien]] erstreckte. Neben Besitzungen im Traungau  und im Pittnerland bestand ihre Markgrafschaft im Wesentlichen aus der Grafschaft im Ennstal und der Mark an der (mittleren) Mur sowie der kleineren Grafschaft im Mürztal, der Grafschaft Leoben und an der Mur gelegenen Herrschaftsgebieten der [[w:Eppensteiner|Familie der Eppensteiner]].<ref> vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, besonders S. 285ff. und S. 288 sowie S. 287</ref>
Die Markgrafschaft Steier bildete sich unter der Familie der [[Otakare]], die sich nach der in der heutigen Stadt [[Steyr]] gelegenen Styraburg benannten. Ihnen gelang aus verschiedenen Grafschaften, Marken und Herrschaftsgebieten ein relativ geschlossenes Territorium zu bilden, das sich über das heutige Bundesland Steiermark und Teile der heutigen Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich sowie des Staates [[w:Slowenien|Slowenien]] erstreckte. Neben Besitzungen im Traungau  und im Pittnerland bestand ihre Markgrafschaft im Wesentlichen aus der Grafschaft im Ennstal und der Mark an der (mittleren) Mur sowie der kleineren Grafschaft im Mürztal, der Grafschaft Leoben und an der Mur gelegenen Herrschaftsgebieten der [[w:Eppensteiner|Familie der Eppensteiner]].<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - Maximilian Weltin (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, besonders S. 285ff. und S. 288 sowie S. 287</ref>


Das Herzogtum Steier entstand aus der Grafschaft Steier, die nach dem Sturz von [[w:Heinrich der Löwe|Heinrich dem Löwen]] 1180 vom Stammesherzogtum Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> gelöst und zu einem eigenständigen Herzogtum erhoben wurde. Wenig später kam sie durch einen Erbvertrag, die "[[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]]" (17. August 1186) an die Familie der [[Babenberger|Liutpoldiner (Leopoldiner)]] und wurde danach meistens gemeinsam mit dem Herzogtum Österreich "in Personalunion" regiert. In den Bestimmungen dieses Vertrages war festgelegt, dass das Herzogtum Steier weiterhin ein selbständiges Land bleiben sollte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 17</ref>  Im 15. und 16. Jahrhundert bildete sie zusammen mit den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] die von Familienmitgliedern der [[Habsburger|Herzöge von Österreich]] beherrschten "innerösterreichischen Lande". Nach der Verwaltungsreform von Kaiser Maximilian I. kam das Herzogtum Steier zur östlichen Gruppe der "österreichischen Lande" ("Habsburgerlande"). Nach dem Tod von Kaiser Ferdinand I. wurden diese vorübergehend von einer Nebenlinie der Habsburger regiert. Unter Kaiser Ferdinand II. kamen die "innerösterreichischen Lande" endgültig unter die Herrschaft des Seniors der Familie, der gewöhnlich auch Kaiser des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] war.  
Das Herzogtum Steier entstand aus der Grafschaft Steier, die nach dem Sturz von [[w:Heinrich der Löwe|Heinrich dem Löwen]] 1180 vom Stammesherzogtum Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> gelöst und zu einem eigenständigen Herzogtum erhoben wurde. Wenig später kam sie durch einen Erbvertrag, die "[[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]]" (17. August 1186) an die Familie der [[Babenberger|Liutpoldiner (Leopoldiner)]] und wurde danach meistens gemeinsam mit dem Herzogtum Österreich "in Personalunion" regiert. In den Bestimmungen dieses Vertrages war festgelegt, dass das Herzogtum Steier weiterhin ein selbständiges Land bleiben sollte.<ref>vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 17</ref>  Im 15. und 16. Jahrhundert bildete sie zusammen mit den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] die von Familienmitgliedern der [[Habsburger|Herzöge von Österreich]] beherrschten "innerösterreichischen Lande". Nach der Verwaltungsreform von Kaiser Maximilian I. kam das Herzogtum Steier zur östlichen Gruppe der "österreichischen Lande" ("Habsburgerlande"). Nach dem Tod von Kaiser Ferdinand I. wurden diese vorübergehend von einer Nebenlinie der Habsburger regiert. Unter Kaiser Ferdinand II. kamen die "innerösterreichischen Lande" endgültig unter die Herrschaft des Seniors der Familie, der gewöhnlich auch Kaiser des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] war.  
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