Ottokar IV. (Steiermark): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herrschaft und Leben ==
== Herrschaft und Leben ==
Otakar (IV.) herrschte seit 1164 über die [[Herzogtum Steier|Markgrafschaft Steier]]. Da er zum Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns noch minderjährig war, führte zunächst seine Mutter die Regentschaft für ihn. Unter ihrer Regentschaft konnten die Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> seiner Markgrafschaft ihre Position wesentlich stärken.<ref name ="Ndb640">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640</ref>  
Otakar (IV.) herrschte seit dem Tod seines Vater<ref group="A">Gesichert ist, dass Markgraf Otakar (III.) auf einer Reise, vermutlich einer Pilgerreise ins Heilige Land, außerhalb seiner Markgrafschaft Mitte der 1160er-Jahre verstarb. Dass er tatsächlich am 31. Dezember 1164 starb, wie in der Geschichtsforschung lange Zeit angenommen wurde, lässt sich inzwischen aufgrund einiger Urkunden, die er nach diesem Zeitpunkt noch ausstellen ließ, nicht mehr halten. Vgl. dazu Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 105 und Werner Robl: ''[[http://www.robl.de/obergeschosskirchen/otokar/otokar.html  Otokar III. von Steier, Markgraf der Steiermark]'', 13. Februar 2019</ref> offiziell über die [[Herzogtum Steier|Markgrafschaft Steier]]. Da er zum Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns noch ein kleines Kind war, fungierte seine Mutter zunächst als sein Vormund und führte als solcher die Regentschaft für ihn. Unter ihrer Regentschaft konnten die Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> seiner Markgrafschaft ihre Position wesentlich stärken.<ref name ="Ndb640">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640</ref>  


Nachdem Otakar (IV.) selbst die Herrschaft ausübte, baute er diese mit Unterstützung von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''"]] entscheidend aus. Obwohl das Herzogtum Steier zu dieser Zeit in ein Papst-Schisma" und in Kämpfe im [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] verwickelt war, war seine Herrschaft als Landesfürst nicht wirklich gefährtdet.<ref>vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640f.</ref> Otakar sicherte im Wesentlichen die Grenze zum benachbarten [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] durch den Bau wichtiger Burgen und gründete um 1170 die Stadt [[Fürstenfeld]]. 1191 verlieh er der Stadt [[Enns]] eine Marktordnung. Außerdem baute er die Stadt [[Graz]] zu seiner Residenz aus. Als nach dem Sturz von [[w:Heinrich der Löwe|Herzog Heinrich "''dem Löwen''"]] (1180) das Herzogtum Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das [[w:Stammesherzogtum Baiern|"Stammesherzogtum"]] bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> an [[w:Otto I. (Bayern)|Otto von Wittelsbach]] ("''Otto den Rotkopf''") fiel, wurde seine Markgrafschaft Steier aus der Zugehörigkeit zum Herzogtum Baiern gelöst und zu einem eigenen Herzogtum erhoben. Wegen seiner unheilbaren Krankheit und da er keine Kinder hatte, schloss Otakar 1186 mit [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich]] ("''Leopold dem Tugendreichen''") auf dem Georgenberg in Enns einen gegenseitigen Erbvertrag, die [[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]] (2 Urkunden). In diesem wurde die Eigenständigkeit des Herzogtums Steier und die bestehenden Rechte der steirischen Ministerialen und der steirischen Klöster festgelegt.<ref name ="Ndb641">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 641</ref>
Nachdem Otakar (IV.) selbst die Herrschaft ausübte, baute er diese mit Unterstützung von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''"]] entscheidend aus. Obwohl das Herzogtum Steier zu dieser Zeit in ein Papst-Schisma" und in Kämpfe im [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] verwickelt war, war seine Herrschaft als Landesfürst nicht wirklich gefährtdet.<ref>vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640f.</ref> Otakar sicherte im Wesentlichen die Grenze zum benachbarten [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] durch den Bau wichtiger Burgen und gründete um 1170 die Stadt [[Fürstenfeld]]. 1191 verlieh er der Stadt [[Enns]] eine Marktordnung. Außerdem baute er die Stadt [[Graz]] zu seiner Residenz aus. Als nach dem Sturz von [[w:Heinrich der Löwe|Herzog Heinrich "''dem Löwen''"]] (1180) das Herzogtum Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem [[w:Wiener Kongress|Wiener Kongress]] im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das [[w:Stammesherzogtum Baiern|"Stammesherzogtum"]] bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.</ref> an [[w:Otto I. (Bayern)|Otto von Wittelsbach]] ("''Otto den Rotkopf''") fiel, wurde seine Markgrafschaft Steier aus der Zugehörigkeit zum Herzogtum Baiern gelöst und zu einem eigenen Herzogtum erhoben. Wegen seiner unheilbaren Krankheit und da er keine Kinder hatte, schloss Otakar 1186 mit [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich]] ("''Leopold dem Tugendreichen''") auf dem Georgenberg in Enns einen gegenseitigen Erbvertrag, die [[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]] (2 Urkunden). In diesem wurde die Eigenständigkeit des Herzogtums Steier und die bestehenden Rechte der steirischen Ministerialen und der steirischen Klöster festgelegt.<ref name ="Ndb641">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 641</ref>
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