Johann Krasny: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den großen Bedarf an Arbeitsplätzen hatten die Steinbruchpächter einige ihrer Leute direkt in den Steinbrüchen angesiedelt. Das k.k. Stuhlrichter-Amt von [[Neusiedl am See]] (oberste Verwaltungsbehörde) ordnete behördlich der Stiftsverwaltung zu Königshof am 13. Juli 1858 an, diese Arbeiterwohnungen zu räumen. Im Interesse des [[Gewerbebetrieb]]es, wie auch im [[öffentliches Interesse|öffentlichen Interesse]], ''sollten dazu notwendige Gebäude errichtet werden, das Stift Heiligenkreuz aber durchaus keine Bauplätze zu diesem Zweck veräußern wolle...''
Durch den großen Bedarf an Arbeitsplätzen hatten die Steinbruchpächter einige ihrer Leute direkt in den Steinbrüchen angesiedelt. Das k.k. Stuhlrichter-Amt von [[Neusiedl am See]] (oberste Verwaltungsbehörde) ordnete behördlich der Stiftsverwaltung zu Königshof am 13. Juli 1858 an, diese Arbeiterwohnungen zu räumen. Im Interesse des [[Gewerbebetrieb]]es, wie auch im [[öffentliches Interesse|öffentlichen Interesse]], ''sollten dazu notwendige Gebäude errichtet werden, das Stift Heiligenkreuz aber durchaus keine Bauplätze zu diesem Zweck veräußern wolle...''


Abt [[Edmund Komáromy]] antwortete am 21. Juli 1858<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 51/X/5 </ref> .. ''dass ja im Orte Steinbruch Häuser vorhanden sind, die umgebaut und mit einem oder zwei Stockwerken zusätzlich, leicht Arbeiterwohnungen errichtet werden können. Es handelt sich bloß um [[vage]] Ausreden der Kaisersteinbrucher Meister, .. die fortwährenden Holz[[frevel]]eien  wegen der bisherigen [[Baracke]]n im Walde werden nach dem jetzt strengen Waldgesetz nicht mehr geduldet, .. den Pacht der Steinbrüche auf gerichtlichem Wege zu kündigen, oder die stiflichen Steinbrüche hänzlich eingehen zu lassen oder dieselben an die Wiener Steinmetzmeister in den Pacht zu geben''.   
Abt [[Edmund Komáromy]] antwortete am 21. Juli 1858<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz Rubr. 51/X/5 </ref> .. ''dass ja im Orte Steinbruch genug Häuser vorhanden sind, die umgebaut und mit einem oder zwei Stockwerken zusätzlich, leicht Arbeiterwohnungen errichtet werden können. Es handelt sich bloß um [[vage]] Ausreden der Kaisersteinbrucher Meister, .. weiters, die fortwährenden Holz[[frevel]]eien  wegen der bisherigen [[Baracke]]n im Walde werden nach dem jetzt strengen [[Waldgesetz]] nicht mehr geduldet, .. letztzlich den Pacht der Steinbrüche auf gerichtlichem Wege zu [[Kündigung|kündigen]], oder die stiftlichen Steinbrüche gänzlich eingehen zu lassen oder dieselben an die Wiener Steinmetzmeister in den Pacht zu geben''.   


== Das Stift Heiligenkreuz erhöht 1866 den Pachtzins der Steinbrüche ==
== Das Stift Heiligenkreuz erhöht 1866 den Pachtzins der Steinbrüche ==
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