Vertrag von Mautern

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Der Vertrag von Mautern, auch als Tauschvertrag von Mautern oder Mautner Tauschvertrag bezeichnet, war ein Vertrag, der im 1337 zwischen dem Bischof von Passau und dem Markgrafen von Österreich[A 1] geschlossen wurde. In diesem Vertrag wird Wien erstmals als Stadt bezeichnet.

Der Vertrag von Mautern (1137)

Der Vertrag von Mautern wurde 1137 zwischen Bischof Reginmar von Passau und Markgraf Leopold (IV.). von Österreich ("Leopold dem Freigiebigen") in Mautern geschlossen. Der Markgraf überlässt in diesem Vertrag dem Bistum Passau sein Eigenpfarre St. Peter in Wien und erhält als Gegenleistung neben einem Weingarten, der in der Nähe des heutigen Ortes Mödling vermutet wird, die in der Umgebung der damaligen Wiens gelegene Hälfte des dortigen Pfarrgutes ("Dos"), ausgenommen die Hofstätten ("Curtiloci") (nach Czeike Bauparzellen, auf denen Ställe erbaut waren), mit der Auflage, dass die Pfarre St. Peter und die anderen im Wiener Pfarrsprengel geweihten Gotteshäuser fortan dem Wiener Pfarrer unterstehen.[1]

In der Vertragsurkunde wird Wien erstmals als Stadt ("civitas") und als Sitz einer Pfarre genannt.[1]

Unklarheiten, die sich für die Forschung aus dem "Vertrag von Mautern" ergeben

Bei der Lokalisierung des in der Urkunde angeführten Grundbesitzes besteht in der historischen Forschung Uneinigkeit. Die Hofstätten werden meistens mit dem Stephansplatz identifiziert, wobei hier eine Sicherstellung des Bauplatzes für eine neue Pfarrkirche, den späteren Stephandoms, dessen Weihe 1147 stattgefunden haben soll, angenommen wird.[1]

Die für den Pfarrer von Wien bestimmte beziehungsweise verbliebene Hälfte des Pfarrguts wird gewöhnlich in der Vorstadt Wieden zu lokalisieren versucht.[1]

Nach dem Vertrag von Mautern entsteht der Eindruck, dass 1137 die Wiener Peterskirche Sitz der Wiener Pfarre war, was in der Forschung ebenfalls Fragen aufgeworfen hat, die bisher nicht eindeutig geklärt sind. Nach der Chronik, die um 1280 entstand und Jans Enenkel zugeschrieben wird, wurde St. Ruprecht im Volksmund als die "Pfarre" bezeichnet. Eine Pfarre St. Ruprecht ist im "Vertrag von Mautern" jedoch nicht angeführt, zudem vermittelt dieser den Eindruck, dass St. Peter damals die (einzige) Wiener Pfarre war. Eine weitere Unklarheit ergibt sich in Bezug auf den im Vertrag genannten Pfarrer von Wien, der dem Bischof von Passau unterstellt gewesen sein dürfte und mit dem offensichtlich nicht mit ein damaliger Pfarrer von St. Peter gemeint ist. Auch die Frage, wo dieser zuvor seinen Sitz hatte, wird gestellt.[1]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Tauschvertrag von Mautern. In: Historisches Lexikon Wien. Band 5, Kremayr & Scheriau, Wien 1997, ISBN 3-218-00547-7, S. 420.

Anmerkungen

  1. Die Ende des 10. Jahrhunderts gegründete Grenzmark "Ostarrichi" (Österreich) war ursprünglich als Teil des "Stammesherzogtums" Baiern einem "Verwaltungsbeamten" (Markgrafen) unterstellt. 1156 wurde sie aus dem "Stammesherzogtum" gelöst und zum eigenständigen Herzogtum Österreich erhoben. Die Mark(-Grafschaft) Österreich umfasste ursprünglich nur das heutige Bundesland Wien und einige Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich.