Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1926/27: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 465: Zeile 465:


==Ausschreibung der Meisterschaft 1926/27==
==Ausschreibung der Meisterschaft 1926/27==
Die Ausschreibung der Meisterschaft erfolgte in der Zeitschrift des Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport am 23. Oktober 1926.


:§ 1 Teilnehmer
:§ 1 Teilnehmer
Zeile 475: Zeile 476:


:§ 3 Regeln und Schiedsrichter
:§ 3 Regeln und Schiedsrichter
:Alle Spiele sind nach den Regeln des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen und dürfen nur von Verbandsschiedsrichtern geleitet werden. Die Schiedsrichter für sämtliche Spiele werden vom Schiedsrichterkollegium des OeEHV bestimmt und müssen bedingungslos anerkannt werden.
:§ 4 Nennung
:Nennungen sind unter Beischluss des Nenngeldes bis zum 15. November 1926 an den OeEHV, I. Kohlmarkt 5, zu richten. Nenngeld S 5,--. Für diejenigen Vereine, welche in die Liga eingeteilt wurden S 5,-- Nachzahlung.
:Der Verband behält sich vor, den Nennungschluss für die 2. und die anderen Gruppen zu verschieben.
:§ 5 Spieltermine
:Die einzelnen Spieltermine legt der Spielausschuss fest. Jeder Verein ist verpflichtet, seinen Gegner vor dem Spiel 10 Karten für die Spieler und Ersatzleute zugehen zu lassen. Von begründeten Absagen ist sowohl das Schiedsrichterkollegium als auch der Gegner mindestens 48 Stunden vorher zu verständigen.
:§ 6 Schiedsrichter
:Ist der nominierte Schiedsrichter nicht erschienen, oder der amtierende Schiedsrichter erkrankt, so ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, so ist vorerst einer zu wählen, der keinen der beteiligten Vereine angehört, ist kein solcher vorhanden, oder wird keine Einigkeit erzielt, so entscheidet unter den Anwesenden das Los. Ein Ablehnungsgrund steht den beteiligten Vereinen nicht zu. Der Ersatz-Schiedsrichter beginnt mit der 10. Minute der Wartezeit, die 15 Minuten beträgt, zu amtieren.
:§ 7 Wettspielzeit
:Die Meisterschaftsspiele dürfen in Wien nicht vor 8.00 Uhr früh und nicht nach 1|2 10 Uhr abends beginnen.
:§ 8 Meister und Sieger
:Der erstplacierte Verein der Liga erhält den Titel "Meister von Österreich", die ersten der Gruppe den Titel Gruppensieger, jedoch nur dann, wenn die betreffenden Mannschaften mindestens die Hälfte der Spiele ihrer Gruppe gespielt haben.
:§ 9 Aufstieg, Abstieg
:Aus jeder Gruppe steigt der erstplacierte Verein in die nächsthöhere Gruppe auf und der letztplacierte jeder Gruppe steigt in die nächtsttiefere Gruppe ab. Dieser Austausch findet nur dann statt, wenn der aufsteigende Verein mindestens die Hälfte der Kämpfe bestritten hat.
:§ 10 Beglaubigung der Spiele, Vorverificierung
:Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte von der Moba vorgenommen. Spiele, die bis zum festgesetzten Termin nicht ausgetragen wurden, obwohl die Austragungsmöglichkeit bestand, werden gegen den schuldtragenden Verein vorbeglaubigt, dass heißt, das Spiel gilt für den Fall der Neuaustragung oder endgültigen Austragung, als noch nicht gespielt und als nicht verifiziert. Nur wenn kein Schuldtragender festgestellt werden kann, ist das Spiel (ohne Vorverifizierung) neu anzusetzen. Strafweise beglaubigte Spiele werden mit 2 Punkten und einem Torverhältnis von 6:0 für den schuldlosen Verein beglaubigt. Ein aus Verschulden beider Vereine strafbeglaubigtes Spiel wird ohne Punkte mit einem Torverhältnis von 0:0 beglaubigt. Die Beglaubigung von 6:0 hat jedoch nur dann Platz zu greifen, wenn der schuldlose Verein das tatsächlich erzielte Torverhältnis nicht für günstiger hält, als 6:0. In diesem Falle ist das tatsächliche Torverhältnis zu beglaubigen.
:§ 11 Antreten der Mannschaft
:Tritt eine Mannschaft 15 Minuten nach dem festgesetzten Wettspieltermin nicht an, verliert sie die Punkte. Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn die Spieler ihre Spielausweise dem Schiedsrichter übergeben haben und sich am Spielplatz aufhalten.
:§ 12 Spielberechtigung
:An Meisterschaftsspielen dürfen nur solche Spieler teilnehmen, welche für den betreffenden Verein ordnungsgemäß gemeldet sind, einen Spielerpass besitzen, ein Alter von 16 Jahren überschritten haben und gegen Sportunfall versichert sind.
:Hat ein Spieler für eine Mannschaft Meisterschaft gespielt, darf er für keine andere Mannschaft in der Meisterschaft der gleichen Spielzeit tätig sein.
:§ 13 Proteste
:Meisterschaftsspiele unter Protest dürfen nicht ausgetragen werden. Der Grund des Protestes ist vor dem Spiel auf dem Spielbericht zu vermerken und vom Kapitän zu zeichnen. Ungerechtfertigte Proteste sind wie "Nichtantreten" zu behandeln.
:§ 14 Einteilung der Mannschaften
:
:




16.148

Bearbeitungen

Navigationsmenü