Franz Antoni Cichini: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verlaß welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden ===
=== Verlaß welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden ===
* Von den Zehntausend Gulden, welche genannter Hügel sel. seiner Tochter Frauen Francisca verehelichte Cichinin zu Wimpassing, unter Nichtbeachtung des Herrschaftsrechts hinausgegeben, gehören nach uraltem Brauch, als [[w:Urbar (Verzeichnis)|Urbario]], als [[w:Abschoss|Abfahrtsgeld]] von jedem Gulden 5 Kreuzer von erstgenannter Frauen Cichinin 500 Gulden. Die sollen bis 8. November 1755 bei der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] erlegt werden.
* Von den Zehntausend Gulden, welche genannter Hügel sel. seiner Tochter Frauen Francisca verehelichte Cichinin zu Wimpassing, unter Nichtbeachtung des Herrschaftsrechts hinausgegeben, gehören nach uraltem Brauch, als [[w:Urbar (Verzeichnis)|Urbario]], als [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeld]] von jedem Gulden 5 Kreuzer von erstgenannter Frauen Cichinin 500 Gulden. Die sollen bis 8. November 1755 bei der Herrschaft [[w:Schloss Königshof|Königshof]] erlegt werden.
* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen.
* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen.


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