Heinrich von Kärnten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 21: Zeile 21:
[[File:Stams-grab-heinrich-von-kärnten.jpg|thumb|Vor dem Hauptaltar in der Stiftskirche in Stams erinnert die Grabplatte an Heinrich.]]
[[File:Stams-grab-heinrich-von-kärnten.jpg|thumb|Vor dem Hauptaltar in der Stiftskirche in Stams erinnert die Grabplatte an Heinrich.]]
[[File:2016.08.18.114114 Rathaus Oberer Stadtplatz Hall in Tirol.jpg|thumb|Das Rathaus in Hall, unter Heinrich zeitweise Sitz des Tiroler Landesfürsten, wurde nach ihm das Königshaus genannt.]]
[[File:2016.08.18.114114 Rathaus Oberer Stadtplatz Hall in Tirol.jpg|thumb|Das Rathaus in Hall, unter Heinrich zeitweise Sitz des Tiroler Landesfürsten, wurde nach ihm das Königshaus genannt.]]
Nach dem Tod seines Vaters trat Graf Heinrich von Görz-Tirol 1295 gemeinsam mit seinen Brüdern Ludwig und Otto dessen Nachfolge an.<ref name ="hörmann136"/> Nach dem Tod des böhmischen Königs [[w:Wenzel III. (Böhmen)|Wenzel (III.)]] erhob er, gestützt auf seine Ehe mit dessen Schwester Anna, Anspruch auf die böhmische Krone. Diesen Anspruch konnte er nach einem ersten gescheiterten Versuch durchsetzen, 1307-1310 war er Herrscher des [[w:Königreich Böhmen|böhmischen Königsreiches Böhmen]] mit dessen Nebenländern, darunter der [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]]. Außerdem führte er den Titel eines [[w:Königreich Polen|polnischen Königs]]. 1310 wurde seine Herrschaft offiziell beendet, als der [[w:römisch-deutsche König|römisch-deutsche König]] [[w:Heinrich VII. (HRR)|Heinrich VII.]] in Absprache mit den Landständen seinen eigenen Sohn Johann, der mit Elisabeth, einer weiteren Schwester von König Wenzel (III.), verheiratet wurde, mit dem böhmischen Königreich belehnte. Heinrich, der seine Absetzung zunächst nicht anerkannte, musste sich aus dem böhmischen Königreich letztlich zurückziehen. Den Titel des böhmischen Königs führte er weiterhin in seiner Titulatur, Seit 1310 herrschte er nach dem Tod seines Bruders Otto als "Alleinherrscher" über das Herzogtum<ref group="A">als Herzog von Kärnten: Heinrich VI.</ref> [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals im Wesentlichen die meisten Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten. Einige Teile standen zu dieser Zeit noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]]. Die Herrschaft über das Herzogtum Kärnten wurde im 14. Jahrhundert außerdem durch die Besitzungen und Lehen weiterer Herrschaftsinhaber beeinträchtigt, darunter neben dem Erzstift Salzburg mehrere Hochstifte wie zum Beispiel [[w:Bistum Gurk|Gurk]] oder [[w:Hochstift Bamberg|Bamberg]] oder die Grafen von Görz und die Grafen von Ortenburg.</ref>, die [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]]<ref group="A">Das Gebiet der Grafschaft Tirol umfasste zu seiner Zeit neben dem heutigen Bundesland Tirol (ausgenommen den Städten [[Rattenberg (Tirol)|Rattenberg]], [[Kitzbühel]] und [[Kufstein]] sowie [[w:Osttirol|Osttirol]]) auch [[w:Südtirol|Südtirol]]. Die Herrschaft über die Grafschaft Tirol wurde im 14. Jahrhundert außerdem durch Besitzungen und Lehen weiterer Herrschaftsinhaber beeinträchtigt, darunter neben dem [[w:Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]] zum Beispiel die Hochstifte [[w:Hochstift Brixen|Brixen]], [[w:Hochstift Trient|Trient]] und [[w:Hochstift Chur|Chur]]. Allerdings war es Heinrichs Vater Meinhard gelungen, sich gegen diese erfolgreich zu behaupten.</ref> und die [[w:Krain|Mark Krain]].
Nach dem Tod seines Vaters trat Graf Heinrich von Görz-Tirol 1295 gemeinsam mit seinen Brüdern Ludwig und Otto dessen Nachfolge an.<ref name ="hörmann136"/> Nach dem Tod des böhmischen Königs [[w:Wenzel III. (Böhmen)|Wenzel (III.)]] erhob er, gestützt auf seine Ehe mit dessen Schwester Anna, Anspruch auf die böhmische Krone. Diesen Anspruch konnte er nach einem ersten gescheiterten Versuch durchsetzen, 1307-1310 war er Herrscher des [[w:Königreich Böhmen|böhmischen Königsreiches Böhmen]] mit dessen Nebenländern, darunter der [[w:Markgrafschaft Mähren|Markgrafschaft Mähren]]. Außerdem führte er den Titel eines [[w:Königreich Polen|polnischen Königs]]. 1310 wurde seine Herrschaft offiziell beendet, als der [[w:römisch-deutsche König|römisch-deutsche König]] [[w:Heinrich VII. (HRR)|Heinrich VII.]] in Absprache mit den Landständen seinen eigenen Sohn Johann, der mit Elisabeth, einer weiteren Schwester von König Wenzel (III.), verheiratet wurde, mit dem böhmischen Königreich belehnte. Heinrich, der seine Absetzung zunächst nicht anerkannte, musste sich aus dem böhmischen Königreich letztlich zurückziehen. Den Titel des böhmischen Königs führte er weiterhin in seiner Titulatur, Seit 1310 herrschte er nach dem Tod seines Bruders Otto als "Alleinherrscher" über das [[Herzogtum Kärnten]] mit der [[w:Krain|Mark Krain]] und über die [[Grafschaft Tirol]].


Nachdem sich für Graf Heinrich allmählich abzeichnete, dass er wohl keinen Sohn hinterlassen würde, versuchte er die Nachfolge für eine seiner Töchter beziehungsweise deren Ehemann zu sichern. Im Februar 1330 erhielt er von [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) "''dem Baiern''"]] die Zusage, dass seine Töchter beziehungsweise deren Ehemänner für seine Reichslehen erbberechtigt sein sollten, wenn Graf Heinrich keinen Sohn bekommen sollte. Allerdings verknüpfte der Kaiser seine Zusage mit der Bedingung, dass die Ehemänner mit seinem Einverständnis zu wählen wären. Nach der Chronik von [[w:Johann von Viktring|Johann von Viktring]] soll Graf Heinrich bereits 1327 ein solches Zugeständnis erhalten haben.<ref name ="Hörmann141-FN34">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land''. Zur Regierung Johann Heinrichs von Böhmen in Tirol. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 141, Fußnote 34</ref>
Nachdem sich für Graf Heinrich allmählich abzeichnete, dass er wohl keinen Sohn hinterlassen würde, versuchte er die Nachfolge für eine seiner Töchter beziehungsweise deren Ehemann zu sichern. Im Februar 1330 erhielt er von [[w:Ludwig IV. (HRR)|Kaiser Ludwig (IV.) "''dem Baiern''"]] die Zusage, dass seine Töchter beziehungsweise deren Ehemänner für seine Reichslehen erbberechtigt sein sollten, wenn Graf Heinrich keinen Sohn bekommen sollte. Allerdings verknüpfte der Kaiser seine Zusage mit der Bedingung, dass die Ehemänner mit seinem Einverständnis zu wählen wären. Nach der Chronik von [[w:Johann von Viktring|Johann von Viktring]] soll Graf Heinrich bereits 1327 ein solches Zugeständnis erhalten haben.<ref name ="Hörmann141-FN34">vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis: ''Der fremde Fürst im Land''. Zur Regierung Johann Heinrichs von Böhmen in Tirol. In: [[w:Michel Pauly|Michel Pauly]] (Hrsg.): Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land.'' Die Ehe von Johann dem Blinden und Elisabeth von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive. Colloque international organisé par le musée d’histoire de la ville de Luxembourg et l’université du Luxembourg les 30 septembre et 1er octobre 2010 à Luxembourg (= Publications du CLUDEM, 38). Cludem, Luxemburg, 2013. ISBN 2-919979-28-0. S. 141, Fußnote 34</ref>
48.596

Bearbeitungen

Navigationsmenü