Rudolf I. (HRR): Unterschied zwischen den Versionen

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== Orte mit Bezug zu Rudolf I. im heutigen Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Rudolf I. im heutigen Österreich ==
[[File:Jugendwohnheim Tulln 02.jpg|thumb|Vom Tullner Frauenstift, das König Rudolf I. 1280 gründete, hat sich nur das Priorat erhalten, das heute als Jugendwohnheim genutzt wird.]]
[[File:Jugendwohnheim Tulln 02.jpg|thumb|Vom Tullner Frauenstift, das König Rudolf I. 1280 gründete, hat sich nur das Priorat erhalten, das heute als Jugendwohnheim genutzt wird.]]
Am 2. Dezember 1276 erließ König Rudolf I. einen Landfrieden für die Herzogtümer Österreich, Steier und Kärnten (sowie für die Krain), ein erster Schritt, mit dem er einerseits eine Abkehr von den Zuständen versprach, welche unter König Ottokar geherrscht hatten und andererseits an jene Verfassungsgegebenheiten anzuknüpfen versuchte, welche unter den Vorgängerdynastien geherrscht hatten. In den Herzogtümern Österreich und Steier erkannte er damit auch im Wesentlichen jene Vorrechte der Landherren an, welche diese während des sogenannten "Österreichischen Interregnums" arrogiert hatten. Dies sollte für seinen Sohn Albrecht, den er später als Herzog dort einsetzte, bei dem Versuch, seine Landesherrschaft zu behaupten, noch eine ganze Reihe von Schwierigkeiten zur Folge haben.<ref name ="sauter27">vgl. Alexander Sauter: ''Fürstliche Herrschaftsrepräsentation''. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= [[w:Bernd Schneidmüller|Bernd Schneidmüller]] - [[w:Stefan Weinfurter|Stefan Weinfurter]] (Hrsg.): ''Mittelalter-Forschungen''- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 27</ref>
Am 2. Dezember 1276 erließ König Rudolf I. einen Landfrieden für die Herzogtümer Österreich, Steier und Kärnten (sowie für die Krain), ein erster Schritt, mit dem er einerseits eine Abkehr von den Zuständen versprach, welche unter König Ottokar geherrscht hatten und andererseits an jene Verfassungsgegebenheiten anzuknüpfen versuchte, welche unter den Vorgängerdynastien geherrscht hatten. In den Herzogtümern Österreich und Steier erkannte er damit auch im Wesentlichen jene Vorrechte der Landherren an, welche diese während des sogenannten "Österreichischen Interregnums" arrogiert hatten. Dies sollte für seinen Sohn Albrecht, den er später als Herzog dort einsetzte, bei dem Versuch, seine Landesherrschaft zu behaupten, noch eine ganze Reihe von Schwierigkeiten zur Folge haben.<ref name ="sauter27">vgl. Alexander Sauter: ''Fürstliche Herrschaftsrepräsentation''. Die Habsburger im 14. Jahrhundert (= [[w:Bernd Schneidmüller|Bernd Schneidmüller]] - [[w:Stefan Weinfurter|Stefan Weinfurter]] (Hrsg.): ''Mittelalter-Forschungen''- Bd. 12). Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern, 2003. ISBN 3-7995-4263-9. S. 27</ref> 1277 bestätigte König Rudolf den Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> des Herzogtums Steier jenes Privilegium aus dem Jahr 1237, mit dem sie von [[w:Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.]] zu Reichsdienstleuten erklärt worden waren. Nach dieser beanspruchten auch die Ministerialen des Herzogtums Österreich unter König Rudolf I. ähnliche Rechte. Zwar bestätigte der König den Ministerialen beider Herzogtümer diese Rechte nochmals in der sogenannten Rheinfeldener Hausordnung (1. Juni 1283), doch wurden sie mit der Einsetzung seiner Söhne als neue Herzöge "de facto" wieder landesfürstliche Dienstleute.<ref name ="Raidl22">vgl.  Heribert Raidl: ''Die Herren von Kapellen.'' (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien 2002. S. 22</ref>


=== Niederösterreich ===
=== Niederösterreich ===
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