Meinhard II.: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1258/59-1271<ref group="A">"De jure" trat Meinhard die Herrschaft über die Grafschaften Görz, und Tirol nach dem Tod seines Vaters an. Da er zu diesem Zeitpunkt noch Gefangener des Salzburger Erzbischofs war, führte zunächst seine Mutter die Regentschaft. Erst nach seiner Freilassung konnte Meinhard selbst die Herrschaft übernehmen.</ref> als Graf Meinhard IV. über die Grafschaft Görz, zu der damals Teile von Osttirol zählten, gemeinsam mit seinem Bruder [[Albert I. (Görz)|Albert]]<ref name ="pavlac220"/>,
* 1258/59-1271<ref group="A">"De jure" trat Meinhard die Herrschaft über die Grafschaften Görz, und Tirol nach dem Tod seines Vaters an. Da er zu diesem Zeitpunkt noch Gefangener des Salzburger Erzbischofs war, führte zunächst seine Mutter die Regentschaft. Erst nach seiner Freilassung konnte Meinhard selbst die Herrschaft übernehmen.</ref> als Graf Meinhard IV. über die Grafschaft Görz, zu der damals Teile von Osttirol zählten, gemeinsam mit seinem Bruder [[Albert I. (Görz)|Albert]]<ref name ="pavlac220"/>,
* seit 1258/59 bis zu seinem Tod als Graf Meinhard II. über die [[Grafschaft Tirol]], zunächst nur über Teile gemeinsam mit seinem Bruder Albert und den Grafen [[Gebhard von Hirschberg]], später als Alleinherrscher.
* seit 1258/59 bis zu seinem Tod als Graf Meinhard II. über die [[Grafschaft Tirol]], zunächst nur über Teile gemeinsam mit seinem Bruder Albert und den Grafen [[Gebhard von Hirschberg]], später als Alleinherrscher.
* seit Februar 1286 bis zu seinem Tod über das [[Herzogtum Kärnten]]. Er war außerdem Pfandherr der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windischen Mark|Windischen Mark]] sowie von [[w:Portenone|Portenau]]<ref name ="Tangl1866-51">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Zweite Abtheilung von 1256 bis 1343. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 36, 1866, S. 51</ref>. Unter ihm kamen die Fürstbistümer [[w:Hochstift Brixen|Brixen]] und [[w:Hochtstift Trient|Trient]] "de facto" unter die Herrschaft der Grafschaft Tirol, indem er sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellte.<ref group="A">"De jure" kamen Bistümer erst 1803 an das Kronland Tirol.</ref>.
* seit Februar 1286 bis zu seinem Tod über das [[Herzogtum Kärnten]]. Er war außerdem Pfandherr der [[w:Krain|Mark Krain]] und der [[w:Windischen Mark|Windischen Mark]] sowie von [[w:Portenone|Portenau]]<ref name ="Tangl1866-51">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Zweite Abtheilung von 1256 bis 1343. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 36, 1866, S. 51</ref>. Unter ihm kamen die Fürstbistümer [[w:Hochstift Brixen|Brixen]] und [[w:Hochtstift Trient|Trient]] "de facto" unter die Herrschaft der Grafschaft Tirol, indem er sie seiner Gerichtsbarkeit unterstellte.<ref group="A">"De jure" kamen Bistümer erst 1803 an das Kronland Tirol.</ref>
 
Meinhard von Görz-Tirol dürfte von den Hofgeistlichen, die zugleich für die Verwaltung zuständig waren, unterrichtet worden sein. Unter seiner Herrschaft wurde die Landesverwaltung durchgehend auf Schriftlichkeit umgestellt worden sein. Offensichtlich war er des Lesens und Schreibens kundig, was zu seiner Zeit für Adlige und Fürsten noch keineswegs selbstverständlich war.<ref>vgl. Lydia Reichegger: Königin Elisabeth (1262-73 - 1313). (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2006, S. 13f.</ref>


== Leben ==
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