Heinrich II. von Görz(-Tirol)

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Heinrich (II.[A 1]) von Görz(-Tirol) (* zwischen 1266 und 1275; † im 14. Jahrhundert) herrschte als Graf von Görz über Gebiete in der heutigen Republik Österreich.

Herkunft und Familie

Heinrich (II.) war ein Enkel des Grafen Meinhard III. von Görz (als Graf von Tirol: Meinhard I.) (* um 1193/1194; † zwischen dem 12. Jänner und dem 18. Februar 1258), seit 1220 bis zu seinem Tod Graf von Görz (und Istrien) und außerdem Vogt von Aquileia, Trient, Brixen und Bozen. Vor dem September 1237 hatte er Gräfin Adelheid von Tirol († Okt./Nov. 1278) geheiratet, ein der beiden Erbtöchter des Grafen Albert III. von Tirol († 1253). Nach dem Tod seines Schwiegervaters beerbte er diesen gemeinsam mit seinem Schwager, dem Grafen Gebhard von Hirschberg, als Graf von Tirol. Aus der Ehe mit Gräfin Adelheid hatte Meinhard (III./I.) mindestens drei Kinder:

  • Adelheid von Görz-Tirol († 1291) ∞ Graf Friedrich I. von Ortenburg († 28. März 1304)
  • Meinhard von Görz-Tirol (* 1239/1240; † 30. Okt. 1295), der ihm als Graf von Tirol (Meinhard II.) und bis 1271 auch als Graf von Görz (Meinhard IV.) nachfolgte und später das Herzogtum Kärnten[A 2] dazu gewann.
  • Albert von Görz-Tirol (* um 1240/41; † 3. September 1304, in Lienz), der zusammen mit seinem Bruder als Graf von Tirol (Albert IV.) und Graf von Görz (Albert I.) regierte und bei der Herrschaftsteilung im Jahr 1271 die Grafschaft Görz erhielt.

Durch die Herrschaftsteilung im März 1271 spalteten sich die Grafen von Görz-Tirol, die sich nach ihren beiden Grafschaften benannt hatten, in einen "meinhardinischen" (Tiroler) Familienzweig, der auch über das Herzogtum Kärnten herrschte, und einen "albertinischen" (Görzer) Familienzweig auf.[1]

Graf Albert I. von Görz(-Tirol), Heinrichs Vater, war zweimal verheiratet. Heinrich (II.) stammt aus seiner ersten Ehe mit Euphemia von Glogau († vor 29. Mai 1275, Heirat 1266), einer Tochter von Herzog Konrad (II.) von Schlesien-Glogau. Aus der zweiten Ehe seines Vaters, die dieser im Mai 1275 mit Euphemia von Ortenburg († nach dem 1. Februar 1304), einer Tochter des Grafen Hermann von Ortenburg und Witwe nach Graf Konrad II. von Plain und Hardeck († im Juni 1260, in der Schlacht bei Staatz) geschlossen hatte, stammten Heinrichs jüngerer Halbbruder Albert (II.) von Görz(-Tirol) und eine Halbschwester Clara Euphemia von Görz(-Tirol).

Leben

Graf Heinrich (II.) von Görz(-Tirol) dürfte noch zu Lebzeiten seines Vaters seit ca. 1292 mit diesem gemeinsam regiert haben. Noch vor seinem Tod hatte sein Vater am 25. Oktober 1303 die Grafschaft Görz und seine übrigen Herrschaften unter seinen beiden Söhnen aufgeteilt. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in Friaul, Istrien, Krain und der Windischen Mark sowie Eberstein erhalten, sein Halbbruder Albert die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im Pustertal. Diese Teilung wurde von König Albrecht I. am 23. Jänner 1304 bestätigt. Zunächst aber übernahm Heinrich (II.) mit Zustimmung seines Halbbruders Albert die alleinige Herrschaft.[2]

Heinrich II. und Albert II. schlossen am 11. Juni und 12. Dezember 1307 die Teilungsverträge von Lienz, in denen auch die Besitzungen im Pustertal und in Kärnten aufgeteilt wurden. Diese Aufteilung wirkt aus heutiger Sicht eher ungünstig, da die Gebiete dabei "zerstückelt" wurden.[3]

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 71f.
  2. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 164
  3. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 164

Anmerkungen

  1. Numerierung nach Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz, 2000, S. 8
  2. Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten mit der Mark Krain (heute Teil von Slowenien. Weitere Teile de heutigen Bundeslandes gehörten zwar damals bereits zum Herzogtum, standen aber zu dieser Zeit noch unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg und dessen Suffraganbistum Gurk.
  3. Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.