Anna von Österreich (1318-1343): Unterschied zwischen den Versionen

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== Bedeutung der zweiten Ehe für ihre Familie ==
== Bedeutung der zweiten Ehe für ihre Familie ==
Ihr zweiter Ehemann war der Sohn des Grafen [[Heinrich II. von Görz(-Tirol)|Heinrich (II.) von Görz-Tirol]] († 1323) aus dessen zweiter Ehe mit Beatrix von Bayern. Heinrich II. war bei der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Annas Vater und Ludwig dem Baiern um die deutsch-römische Königswürde auf Seiten der Habsburger gestanden. Von seinem Vater hatte Johann Heinrich die Herrschaften und Güter der Grafen von Görz in Istrien, am Karst in Krain und in der Windischen Mark sowie einen beträchtlichen Teil der Kärntner und Osttiroler Güter geeerbt. Der Heiratsvertrag, der im Jahr 1335 geschlossen worden war, verpflichtete ihn seine Besitzungen politisch und militärisch der Kontrolle der Habsburger zu unterstellen. Diese versuchten nach seinem Tod im Jahr 1338 seine görzischen Burgen in der Windischen Mark und im Herzogtum Kärnten auf Dauer unter ihre Herrschaft zu bringen, doch konnten sich letztlich die Grafen [[Albert III. (Görz)|Albert III.]] († um 1374), [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard VI.]] († um 1385) und [[Heinrich V. (Görz)|Heinrich III.]] († um 1363), die Cousins von Johann Heinrich doch durchsetzen und die Erbschaft behaupten.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter.'' Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 247f.</ref>
Ihr zweiter Ehemann war der Sohn des Grafen [[Heinrich II. von Görz(-Tirol)|Heinrich (II.) von Görz-Tirol]] († 1323) aus dessen zweiter Ehe mit Beatrix von Bayern. Graf Heinrich (II.) war bei der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Annas Vater und Ludwig dem Baiern um die deutsch-römische Königswürde auf Seiten der Habsburger gestanden. Von seinem Vater hatte Johann Heinrich die Herrschaften und Güter der Grafen von Görz in Istrien, am Karst in Krain und in der Windischen Mark sowie einen beträchtlichen Teil der Kärntner und Osttiroler Güter geeerbt. Der Heiratsvertrag, der im Jahr 1335 geschlossen worden war, verpflichtete ihn seine Besitzungen politisch und militärisch der Kontrolle der Habsburger zu unterstellen. Diese versuchten nach seinem Tod im Jahr 1338 seine görzischen Burgen in der Windischen Mark und im Herzogtum Kärnten auf Dauer unter ihre Herrschaft zu bringen, doch konnten sich letztlich die Grafen [[Albert III. (Görz)|Albert III.]] († um 1374), [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard VI.]] († um 1385) und [[Heinrich V. (Görz)|Heinrich III.]] († um 1363), die Cousins von Johann Heinrich doch durchsetzen und die Erbschaft behaupten.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter.'' Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 247f.</ref>


== Annas Klostereintritt ==
== Annas Klostereintritt ==
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