Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1933/34

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Eishockey in Österreich bis 1938
Österreichische Eishockey-Meisterschaft
1932/33   -   1933/34   -   1934/35
Spieltyp: Scheibe
Austragungsort: Wien und Niederösterreich
Dauer: 28.01.1934
Veranstalter: Österreichischer Eishockeyverband, Wien
Teilnehmeranzahl: 2
Meister: Klagenfurter Athletiksport Club
Vizemeister: Eishockey Klub Engelmann, Wien
Hinweise:
  • Für das Eishockey nach 1938 siehe den betreffenden Artikel Eishockey in der Wikipedia.
Hinweis: Eventuell können aufgrund unterschiedlicher Quellen für die Zeit bis 1938 die in diesem Projekt hier meistens sehr detailliert recherchierten Angaben von den oft deutlich allgemeineren Angaben in der Wikipedia etwas abweichen.
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Die Eishockey-Meisterschaft von Österreich 1933/34 war die Zweite, die zwischen den Siegern der Wiener Eishockey-Meisterschaft und der Österreichischen Eishockey-Provinz-Meisterschaft ausgespielt wurde und gleichzeitig die zwölfte Scheibenmeisterschaft des OeEHV.


  • Um diese Meisterschaft ausspielen zu könnnen, fanden im Vorfeld die
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34 und die
Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1933/34 statt.
Die Sieger aus diesen Wettbewerben kämpften dann, wie in diesem Artikel aufgezeichnet, um den Meistertitel auf Bundesebene.


Geschichte

Nachdem in der letzten Saison erstmalig eine Eishockey-Meisterschaft von Österreich im Vorfeld mit der Wiener Eishockey-Meisterschaft und der Österreichischen Eishockey-Provinz-Meisterschaft stattgefunden hatte, behielt man auch in dieser Saison diese neue Form bei. Seit der letzten Saison wird die ÖM zwischen den Siegern Wiener Eishockey-Meisterschaft und der der Provinz ausgespielt.

Meisterschaft von Österreich 1933/34

Teilnehmer

Eishockey Klub Engelmann (EKE)
Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)


Eishockeyspiele

Datum Spielort Vereine Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
28. Jänner 1934 Klagenfurt EKE - KAC M 1:2(1-1,0-0,0-1) s.u.



Spiel 28. Jänner 1934 KAC - EKE ÖM-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner
  • Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Kurt Stuchly, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hans Tatzer, Oskar Nowak, Konrad Glatz (Deckname Fabinger), 2. Sturm: Herbert Klang, Franz Henhapel, Hans Schneider, Reiseleiter: Louis Goldschmidt
  • Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Eggenberger, Emmerich Nusser, 1. Sturm: Raunegger, Hans Stertin, Reinhold Egger, 2. Sturm: Scheriau, Rascher,
  • Der KAC gewann das Spiel um die österreichische Eishockey-Meisterschaft in Klagenfurt gegen den EKE aus Wien mit 2:1(1-1,0-0,1-0) Toren. Als Ehrengäste waren Landeshauptmann F. Kernmaier, Sicherheitsdirektor Obert Barger, Bürgermeister Ing. Pichler und die Spitzen der Behörden anwesend. Erstmalig trat der KAC in einem Spiel um die österreichische Eishockey-Meisterschaft an. Da auch das 25jährige Bestehen des KAC in dieser Saison gefeiert wird, sollte dieses Spiel eines der Höhepunkte bei den Feierlichkeiten sein. Auf dem KAC-Platz waren extra Zuschauerplätze errichtet worden und mehr als 1500 Besucher waren erschienen.
Die ersten Angriffe kommen vom KAC. Eichinger muss im KAC-Tor einige Schüsse abwehren. Dann geht Mittelstürmer Reinhold Egger nach vorne und kann das Führungstor zum 1:0 einschießen. Die Zuschauer sind begeistert. Henhappel kann sich vor dem KAC-Tor in Stellung bringen, vergibt die Chance aber. Egger kommt mehrfach zum Schuss. Der EKE greift verstärkt an und kann durch Konrad Glatz den Ausgleichstreffer zum 1:1 ins Tor bringen. Im zweiten Drittel fällt kein Tor, trotzdem beide Mannschaften immer wieder stark angreifen und die Torhüter unter Druck setzen. Beide Teams nutzen immer wieder Weitschüsse, um zum Erfolg zu kommen. Im letzten Drittel verschärfen beide noch einmal das Tempo. Stertin wird auf eine Minute ausgeschlossen. Es erfolgt der Wechsel der Seiten. Kurze Zeit später kann der EKE ein Tor einschießen. Der Tor-Schiedsrichter bestätigt die Gültigkeit. Schiedsrichter Aigner erkennt es aber nicht an. Danach gibt Raunecker überraschend einen Schuss von rechts auf das Tor von Oerdögh ab. Durch die Arme des Torwarts geht die Scheibe ins Tor des EKE. Der KAC führt 2:1. Der EKE verstärkt nochmals seine Angriffe. Egger und Eggenberger werden jeder für eine Minute ausgeschlossen. Bis zur letzten Minute geben die Spieler alles. Es bleibt aber bei dem Endstand von 2:1 für den KAC, der damit erstmalig österreichischer Eishockey-Meister ist.
Der KAC kämpfte mit Energie und Begeisterung. Die Stürmer Reinhold Egger und Hans Stertin spielten sehr gut, wie auch der Tormann des KAC Amenth. Das Publikum in Klagenfurt unterstütze den KAC nach besten Kräften. Konrad Glatz war der beste Spieler beim EKE. Die anderen Stürmer, auch Tatzer, zeigten nur ein schwaches Spiel. Schuld an dem Debakel war sicherlich auch, dass die Sturmreihen nicht regelmäßig ausgetauscht wurden. Die Klagenfurter beklagten nach dem Spiel, dass Schiedsrichter Aigner sie benachteiligt habe. Der Sieg wäre sonst noch höher ausgefallen. Den gleichen Vorwurf erheben die Wiener Spieler, da Aigner ein einwandfreies Tor des EKE nicht anerkannte, dafür aber ein Tor des KAC, welches nicht korrekt war.

Meister von Österreich im 1934: Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)

Bestimmungen zur Meisterschaft

Ausschreibung der Meisterschaft von Österreich im Eishockey 1933/34

(Die Ausschreibung wurde ohne Änderungen aus der Vorsaison nach dem Beschluss des Vorstandes des OeEHV vom 9. November 1933 übernommen)

§ 1. Austragungsart, Sieger, Meistertitel

Der Wettbewerb um die Meisterschaft von Österreich im Eishockey zerfällt zunächst in zwei Abteilungen, in die Wiener Meisterschaft und die Provinz-Meisterschaft, für die gesonderte Bestimmungen festgelegt sind. Der Sieger der Provinz-Meisterschaft besitzt das Recht den Sieger der Wiener Meisterschaft zu einem Entscheidungsspiel um die Meisterschaft von Österreich herauszufordern. Der Sieger dieses Spieles ist Sieger in der Meisterschaft von Österreich und erhält den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 1933.
Unterlässt der Provinz-Meister die termingerechte Herausforderung an den Wiener Meister, wird dem Wiener Meister kampflos der Sieg und der Meistertitel zugesprochen. Tritt der Wiener Meister zu diesem Herausforderungsspiel nicht an, ist ihm der Titel "Wiener Meister" abzuerkennen; dieser Titel geht dann auf den in der Wiener Meisterschaft nächstplazierten Verein über, der an Stelle des Vorgängers das Herausforderungsspiel auszutragen hat.
Endet das Herausforderungsspiel trotz der in den Regeln vorgesehenen Nachspiele unentschieden, muss es wiederholt werden.

§ 2. Ehrenzeichen

Der Meister von Österreich erhält für seine Spieler 10 vergoldete Medaillen, die mit der traditionellen Stanze für die Meisterschaftsmedaillen gestanzt wurden. Der Verein ist berechtigt, weitere Medaillen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn er mit diesen 10 Medaillen nicht alle Spieler beteilen kann, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft teilgenommen haben, um auch diesen Spielern Medaillen übergeben zu können.
Der in der Meisterschaft von Österreich siegreiche Verein erhält nicht die Ehrenzeichen für die von ihm gewonnene Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft.

§ 3. Nennung, Herausforderung, Termin

Eine Nennung für die Meisterschaft von Österreich ist nicht erforderlich, sondern die Nennung in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft gilt automatisch auch für die Meisterschaft von Österreich.
Die Herausforderung hat längstens in acht Tagen, nachdem der Sieg eines Vereines in der Provinz-Meisterschaft feststeht, in Form eines eingeschriebenen Briefes an den Verband zu erfolgen.
Der Verband verständigt den herausgeforderten Verein und setzt im Einvernehmen mit beiden Vereinen den Termin des Spieles fest.

§ 4. Platzwahl, Durchführung des Spieles, Finanzielle Bestimmungen

Der Provinz-Meister besitzt die Platzwahl und gilt als durchführender Verein. Er hat für die Bereitstellung eines spielfähigen Platzes aufzukommen, für Umkleideräume für die Gastmannschaft und den Schiedsrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber. Er hat auch beim Schiedsrichterreferat des Verbandes um Stellung eines Schiedsrichters anzusuchen.
Sollte infolge widriger Umstände die Wiener- oder Provinz-Meisterschaft erst zu einem Zeitpunkte beendet werden, zu dem die Austragung des Entscheidungsspieles auf dem vom Provinzverein gewählten Platze wegen vorgeschrittener Jahreszeit nicht mehr möglich ist, kann der Verband einen anderen Austragungsort festsetzen.
Der reisende Verein erhält vom Veranstalter die Fahrtkosten 3. Klasse Schnellzu zum Austragungsort und zurück und freien Aufenthalt (Quartier und drei Hauptmahlzeiten) für die Dauer des Aufenthaltes, maximal 40 stunden, für 11 Personen zur Verfügung gestellt. Die Fahrtkosten sind auf Grund der günstigsten erreichbaren Ermässigung (Wintersportkarten, Gesellschaftsreise-Begünstigung, Sonn- u. Feiertag-Rückfahrkarten, falls diese benutzt erden können, usw.) zu errechnen.
Zur teilweisen Deckung der Kosten wird dem Veranstalter ein Betrag übergeben, der von den beiden Spielen der Wiener Meisterschaft, in dem die im Vorjahr bei Endstand an erster und zweiter Stelle placierten Vereine aufeinandertreffen, in der Höhe von 4% der Bruttoeinnahme (Bruttoeinnahme abzüglich Verbandsabgabe) eingehoben wird. Dieser Betrag ist sofort nach den vorerwähnten Spielen an den Verband abzuführen.

§ 5. Regeln, Schiedsrichter

Das Spiel ist nach den Regeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
Der Schiedsrichter wird auf Grund der Anforderung des Herausforderers vom Verbande bestimmt. Zur Leitung des Spieles sind nur Verbandsschiedsrichter zu bestimmen oder Schiedsrichter, die in der Liste der Internationalen Schiedsrichter von der Internationalen Eishockey-Liga geführt werden. Der vom Verband entsendete Schiedsrichter muss unbedingt anerkannt werden.
Der Schiedsrichter erhält die Fahrtkosten und den freien Aufenthalt wie der Wiener Meister vom gastgebenden Provinz-Meister zur Verfügung gestellt.
Ist der entsendete Schiedsrichter nicht erschienen, oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten, bzw. weiterzuleiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden, oder wird keine Ei9nigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden unanfechtbar das Los. Ist kein Verbandsschiedsrichter anwesend, haben sich beide Vereine auf einen Herrn zu einigen; kommt keine Einigung zustande, hat jeder Verein irgendeine Person vorzuschlagen und unter diesen beiden durch das Los entscheiden zu lassen. Der durchführende Verein hat sich in diesem Falle um die Einsendung des Spielberichtes an den Verband zu bekümmern.

§ 6. Allgemeine Bestimmungen

Bezüglich der Spielberechtigung der Spieler, Tauwettereinbruch und Beglaubigung des Resultates sind die bezüglichen §§10(2), 11 und 12 der Provinz-Meisterschaft in Geltung.
Der reisende Verein ist verpflichtet, dem Gegner rechtzeitig eine Telephonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus Elementargründen (Tauwetter, besonders starker Schneefall) bis zu 1 Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist und der gleichzeitig mit der Telephonstelle anzugeben ist, gerichtet werden kann und für die Entgegennahme der eventuell notwendig gewordenen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telephonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seine Abreise erreicht.

§ 7. Schlussbestimmung

In allen, in diesen Meisterschaftsbestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.



Durchführungsbestimmungen für das Jahr 1934/35

Es werden keine besonderen Durchführungsbestimmungen bekannt gegeben.



Einzelnachweise


Quellenangaben

Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1933/34